Berufungskommission erklärt – Berufungsverfahren Schritt für Schritt

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Berufungskommission – Berufungsverfahren Schritt für Schritt

Die Berufungskommission ist das Rückgrat bei der Bestellung neuer Professoren und Professorinnen. Die Berufungskommission ist dabei dafür zuständig, eine Ausschreibung zu initiieren, die Bewerber zu prüfen und schließlich eine Entscheidung darüber zu treffen, mit welcher Person die Stelle besetzt wird.

 In diesem Artikel werden wir Schritt für Schritt durch das Berufungsverfahren führen und erklären, wie die einzelnen Schritte ordnungsgemäß durchzuführen sind. 

Initiierung des Prozesses

Es beginnt mit der Feststellung einer Vakanz oder einer vorgesehenen Professur, dass eine neue Ausschreibung ins Leben gerufen wird. 

Der Anstoß geht dabei in den meisten Fällen vom Dekan der Forschungs- oder Bildungseinrichtung oder einer Fakultät aus. 

Die Ausschreibung

Jede Professur wird anfangs mit einer Ausschreibung veröffentlicht. In dieser werden die wesentlichen Fristen und die sogenannten Akzeptanzkriterien festgehalten. 

Diese beschreiben beispielsweise:

  • Praxiserfahrung in einem bestimmten Bereich
  • Ein konkretes wissenschaftliches Studium 
  • Eine bestimmte Note in der Promotion

Je mehr Akzeptanzkriterien es gibt, umso schwieriger wird es, die Stelle zu besetzen. Sie sollten sich daher auf die wirklich relevanten Akzeptanzkriterien fokussieren. 

Die Ausschreibung wird im nächsten Schritt in den Medien veröffentlicht. Das kann die Website der Hochschule, Karriere-Portale wie LinkedIn oder Xing, oder besser, Online-Portale für die Wissenschaft geschehen. Mit profalia schaffen wir eine Plattform, über welche Sie Ausschreibung in der passenden Zielgruppe teilen können. 

Eingehende Bewerbungen werden im ersten Schritt gespeichert. Ist eine ausreichende Zahl an Bewerbungen eingegangen, wird eine Berufungskommission ins Leben gerufen. 

Mitglieder der Berufungskommission  

Die Berufungskommission besteht aus mindestens drei externen, also nicht bei der Institution angestellten, Professoren. Bei nur zwei Externen braucht es zusätzlich ein Gutachten eines offiziellen Gutachters. 

Da die Teilnahme an einer Berufungskommission freiwillig und in vielen Fällen nicht oder nur geringfügig vergütet wird, ist es schwierig Teilnehmende zu begeistern. 

Bauen Sie sich daher ein Netzwerk aus Kontakten auf, die sie regelmäßig ansprechen und nehmen im Gegenzug auch an anderen Berufungskommissionen teil. 

Nutzen Sie außerdem Online-Netzwerke wie profalia, um eine Berufungskommission zusammenzustellen. 

Vielleicht lässt sich ihre Berufungskommissionssitzung ja auch mit einem wissenschaftlichen Austausch oder einem anderen Projekt verbinden? 

Gestalten Sie die Teilnahme an der Berufungskommission so attraktiv wie möglich. 

Die Probevorlesung

Nachdem die Bewerbungen gesichtet und mehrere Kandidaten in der engeren Auswahl stehen, wird eine Probevorlesung durchgeführt. Diese muss auch in der aktuellen Zeit vor Ort abgehalten werden. 

Die Entscheidung für einen Bewerber

Der Fakultätsrat bestätigt nun die Liste mit den Plätzen 1 – 3. Die Entscheidung wird dann von der Berufungskommission  vor Ort getroffen.

Im letzten Schritt erteilt das Ministerium dem oder der Ersten den Ruf. 

Zusammenfassung zur Berufungskommission 

Das Vorgehen, um eine neue oder bestehende Professur zu besetzen, folgt klaren Regeln und bedarf externer Professoren. Wir empfehlen daher, dass Sie sich so früh wie möglich ein Netzwerk aus Professoren aufbauen, die Sie zur Bildung einer Berufungskommission  kontaktieren können. Bieten Sie dabei so viel Mehrwert wie möglich und engagieren Sie sich auch selbst im Netzwerk. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!